Seit Sonntag, dem 8. November 2020 ist die Zweite Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten, welche es gestattet den Trainingsbetrieb im organisierten Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder durchzuführen.

Dringend einzuhalten ist die Einhaltung der Hygieneschutzkonzepte der Vereine und zuständigen Sportstätten-Träger. Weiterhin ergeben sich für das KFA-Gebiet unterschiedliche Regelungen.

  • Im Unstrut-Hainich-Kreis ist der Trainingsbetrieb derzeit unter Einhaltung der örtlichen Vorgaben gestattet.
  • Im Lanndkreis Eichsfeld ist der Trainingsbetrieb weiterhin bis 30.11.2020 untersagt.

Weitere Änderungen können sich je nach Infektionsgeschehen kurzfristig ergeben.